Kosten
Privatpatient:innen / Beihilfeberechtigte / Selbstzahler:innen
Leider kann ich derzeit keine Privatpatient:innen, Beihilfeberechtigten oder Selbstzahler:innen behandeln.
Gesetzlich Krankenversicherte
Bei gesetzlich Krankenversicherten werden die Kosten für die Behandlung bei Vorliegen einer hinreichenden Psychotherapieindikation von der Krankenkasse getragen. Zunächst können eine Psychotherapeutische Sprechstunde und bis zu vier probatorische Sitzungen durchgeführt werden, um die Therapieindikation und therapeutische Passung zu prüfen. Die Kosten hierfür werden pauschal von Ihrer Krankenkasse übernommen. Für die eigentliche Psychotherapie ist dann ein Antragsverfahren erforderlich.