Bei Privatpatient:innen und Beihilfeberechtigten erfolgt die Abrechnung der Therapiestunden nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die Kosten werden zumeist vollständig oder zumindest anteilig von Ihrer privaten Krankenkasse und Beihilfe übernommen. Ausschlaggebend hierfür ist Ihr individueller Vertrag.
Bei Selbstzahler:innen erfolgt ebenfalls eine Abrechnung nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Es besteht zudem die Möglichkeit, die Therapiekosten als "außergewöhnliche Belastungen" von der Steuer abzusetzen. Sie können sich bei einem/einer Steuerberater:in oder einem Lohnsteuerhilfeverein über die hierfür notwendigen Modalitäten erkundigen.